Anlageschwerpunkt
REITs dürfen auch Einkünfte erzielen, die nicht aus immobilienbezogenen Aktivitäten stammen, allerdings dürfen diese nur einen festgelegten Anteil von 25% der Gesamteinkünfte ausmachen, der Schwerpunkt muss mit mindestens 75% eindeutig auf Immobilienanlagen liegen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 75% ist im internationalen Vergleich relativ gering (z.B. 90% in Hongkong).
Ein REIT soll vor allem Immobilien halten und nicht den Handel in den Vordergrund stellen. Auch hier finden sich im Gesetzesentwurf deutliche Reglementierungen. Um eine flexible Umschichtung zu ermöglichen und dennoch das Kerngeschäft (Immobilien passiv zu bewirtschaften) zu wahren, darf innerhalb von 5 Jahren maximal die Hälfte und innerhalb von 10 Jahren das gesamte Portfolio umgeschlagen werden.
Deutsche REITs sollen zudem unter die Streubesitzregelung fallen, damit auch Kleinanleger die Möglichkeit haben, diese Immobilienanlageform für sich zu nutzen. Die Streubesitzregelung besagt im Falle der REITs, dass einzelne Aktionäre mit maximal 10% des Grundkapitals beteiligt sein können und dass mindestens 15% aller Aktien von Aktionären gehalten werden, die maximal jeweils 3% halten. So soll gesichert werden, dass die Anteile nicht auf einige wenige Aktionäre mit großen Anteilen entfallen. Die initiale Streubesitzquote, also die Anzahl der Anteile, die sich bei der Börsenzulassung im Streubesitz befinden, muss mindestens 25% betragen.